FAQ – Verfügungsfonds „Green Health für Halle“

1.    Was ist der Verfügungsfonds? 

Die Stadt Halle (Saale) unterstützt kommunale und private Aktivitäten zur nachhaltigen Stärkung der Innenstadt, die das Projekt „Green Health für Halle“ vorantreiben. Bis 2025 stehen dafür jährlich 15.000 EUR aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bereit. Mit diesem flexiblen Instrument können Engagement gefördert sowie kleinere in sich geschlossene Maßnahmen im Fördergebiet kurzfristig finanziert werden.  

 

2.    Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, Initiativen und Projekte, die dazu beitragen:

  • das Einzelhandelsangebot zu verbessern,
  • Grünräume zu vernetzen sowie Plätze, Straße, Wege aufzuwerten
  • Innovatives Arbeiten auch für Kreativwirtschaft zu befördern, Potentialflächen für Arbeitsplätze zu schaffen,
  • Wohnumfeld zu verbessern, Leerstand zu beseitigen,
  • Kultur und Stadtleben zu unterstützen,
  • Tourismus zu stärken,
  • Erreichbarkeit und Mobilität zu unterstützen,
  • Gesund Leben, Lernen und Leisten ermöglichen sowie
  • die Attraktivität der Innenstadt insgesamt zu steigern.

 

3.    Welche Kosten können gefördert werden?

  • Förderfähig sind Kosten für investive Maßnahmen, die z.B. längerfristig im Gebiet verbleibende Werte sind und einen Mehrwert erzeugen. Dazu gehören unter anderem: Begrünung, Spielgeräte und Kunst im öffentlichen Raum sowie Ver-schönerungsarbeiten in und an bestehenden Gebäuden.
  • Investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen sind dann förderfähig, wenn sie im Zusammenhang mit (späteren) Investitionen stehen. Beispiele dafür sind: Wettbewerbe, Gutachten oder Maßnahmen der Bürgerbeteiligung.
  • Zudem sind auch die nicht-investiven Maßnahmen förderfähig, etwa: Beraterkosten, vorbereitende Studien oder Werbung.

 

4.    In welchem Gebiet kann der Verfügungsfonds genutzt werden?

Förderfähig sind Vorhaben in der Altstadt und innerstädtischen Geschäftsstraßen. Zu ihnen gehören auch die Geiststraße, Große Steinstraße, Obere Leipziger Straße und Steinweg.
 

5.    Wer ist antragsberechtigt und wie stelle ich einen Antrag?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Ein Förderantrag kann jederzeit eingereicht werden. Antragsformulare sind online unter www.halle.de verfügbar, oder während der Sprechzeiten im Fachbereich für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (Marktplatz 1 06108 Halle (Saale) erhältlich. Hier sind auch die ausgefüllten Anträge einzureichen. Ihre Ansprechpartner dafür sind Eric Brecht und Kay Gerhardt.

 

6.    Welche Kriterien müssen Anträge erfüllen?

Die Maßnahme muss im Fördergebiet liegen (siehe 4.) und den Förderzweck erfüllen (siehe 3.). Außerdem muss es technisch umsetzbar und entsprechend gesetzlicher Vorschriften geplant sein. Zur Antragsbewertung sind zudem folgende Fragen ausschlaggebend:  

  • Wird eine Entwicklung mit längerfristigen Effekten angestrebt?
  • Bezieht das Projekt eine oder mehrere Gruppen des Gebiets mit ein?
  • Ermöglicht oder verbessert das Projekt die Zusammenarbeit von Akteuren?
  • Belebung der Innenstadt durch innovative Konzepte
  • Imageaufwertung

 

7.    Gibt es Ausschlusskriterien? 

Das Projekt kann nicht gefördert werden, wenn es bereits Mittel der Landes- oder EU-Finanzierung erhält oder mit der Umsetzung bereits vor der Bewilligung begonnen hat.

Nicht gefördert werden außerdem laufende Betriebs- und Sachkosten, reguläre Personalkosten und jegliche Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen.

 

8.    Welchen Eigenanteil müssen Antragssteller erbringen? 

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung von max. 85 Prozent bei einer maximalen Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro (brutto) pro Maßnahme und Jahr. Die Hälfte der Zuwendung wird mit der Bewilligung des Projektes ausgezahlt, die zweite Hälfte nach Projektabschluss und Prüfung des Verwendungsnachweises.

In Einzelfällen kann die Zuwendung als Vollfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Liegen dafür besondere Gründe vor, kann in Einzelfällen auch eine maximale Förderung von 15.000 Euro bewilligt werden. Ausnahmsweise kann der Ei-genanteil von 15% auch über Arbeits- oder Sachleistungen und Verzicht auf Zahlung nachgewiesen werden.

 

9.    Wer entscheidet über die Anträge?

Über den Antrag entschiedet das Gremium „Green Health für Halle“. Ihm gehören wichtige Akteure der Innenstadtentwicklung an. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Vergabe von Mitteln wird nach pflichtgemäßem Ermessen, auf Grundlage der verfügbaren Fördermittel entschieden.

 

10.    Wie muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden?

Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, mit: einem Kurzbericht, der Dokumentation der Vergabe, dem Auftragsschreiben, sämtlichen Rechnungen sowie Zahlungsnachweisen.

Zu beachten ist: Vergibt der Zuwendungsempfänger Aufträge im Sinne seines Projektes, müssen mindestens drei Angebote angefragt werden. Aufträge sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vergeben.

 

11.    Wo finde ich Detailinformationen?

Weiterführende Informationen zu allen relevanten Fragen gibt die Richtlinie der Stadt Halle (Saale) über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds „Zukunftsfähige Innenstadt- Green Health für (H)alle“ unter folgenden Links:

Webseite der Stadt Halle (Saale) 

Webseite Freiraumbüro Halle
 

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